Beginn der Mitgliedschaft
(Auszug aus der Satzung)
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Folgemonats nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages bei dem Vorstand. Wünscht der Antragsteller einen anderen Mitgliedschaftsbeginn, kann der Vorstand dem zustimmen. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Beendigung der Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)
Der Austritt kann nur schriftlich unter Einhaltung einer 14tägigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres erfolgen. Die Austrittserklärung ist an den 1. Vorsitzenden oder ein Mitglied des Vorstandes zu richten. Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der dokumentierte Eingang des Schreibens bei dem 1. Vorsitzenden oder einem Vorstandsmitglied. Das ausgeschiedene Mitglied erhält eine Bestätigung über den Austritt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Folgemonats nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages bei dem Vorstand. Wünscht der Antragsteller einen anderen Mitgliedschaftsbeginn, kann der Vorstand dem zustimmen. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Beendigung der Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung)
Der Austritt kann nur schriftlich unter Einhaltung einer 14tägigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres erfolgen. Die Austrittserklärung ist an den 1. Vorsitzenden oder ein Mitglied des Vorstandes zu richten. Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der dokumentierte Eingang des Schreibens bei dem 1. Vorsitzenden oder einem Vorstandsmitglied. Das ausgeschiedene Mitglied erhält eine Bestätigung über den Austritt.
Beiträge ab 01.01.2008